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BVerwG, 19.05.1976 - V CB 53.73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Bewertung der Einlageflurstücke i.R.d. Flurbereinigung - Abwägung der betriebswirtschaftlichen Verhältnisse aller Teilnehmer bei der Landabfindung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.04.1973 - 40 XII 72
- BVerwG, 19.05.1976 - V CB 53.73
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
Auszug aus BVerwG, 19.05.1976 - V CB 53.73
Eine Verletzung des § 133 Nr. 5 VwGO setzt voraus, daß eine Begründung des Urteils unterblieben oder unvollständig oder verworren ist (vgl. insbesondere Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG V CB 6.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7]). - BVerwG, 13.01.1959 - I C 155.58
Beanstandung einer Zuteilung in einem Flurbereinigungsverfahrens nach dem …
Auszug aus BVerwG, 19.05.1976 - V CB 53.73
Unzutreffend ist auch die Meinung der Kläger, das Flurbereinigungsgericht habe gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1959 (BVerwGE 8, 95 [BVerwG 13.01.1959 - BVerwG I C 155.58]) verstoßen, wenn es wegen der Änderung des Flurstücks 803 den Klägern einen Ausgleich in Geld statt in Land ausweise. - BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
Auszug aus BVerwG, 19.05.1976 - V CB 53.73
Was die Behauptung der Kläger anbelangt, die Abfindung sei teilweise in entgegengesetzter Lage von dem übrigen Besitzstand ausgewiesen worden, so hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl. u. a. BVerwGE 47, 87), daß die Entfernung vom Hof kein metrisches, sondern ein betriebswirtschaftliches Problem ist, dessen Beurteilung von den Gespann- und Wegeverhältnissen sowie von den durchschnittlichen betrieblichen Umständen bestimmt wird.